Beitrag von Haus & Grund Deutschland
Verbilligte Vermietung an Ukraine-Flüchtlinge steuerlich kein Nachteil
[04.05.2022]
Wer eine Miete verlangt, die weniger als 66 Prozent der marktüblichen Miete beträgt, muss im Normalfall immer noch steuerliche Nachteile befürchten, auch wenn nicht an Angehörige, sondern fremde Dritte vermietet wird. Denn Werbungskosten kann der günstig Vermietende dann unter Umständen auch nur noch in begrenzter Höhe geltend machen. Das würde dann eigentlich auch für eine Vermietung an Ukraine-Flüchtlinge gelten. Auf Initiative von Haus & Grund wurde nun eine vorübergehende Lösung gefunden: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Mietwohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Jahr 2022 führt ausnahmsweise nicht zu einer Kürzung des Werbungskostenabzugs. Haus & Grund wird auch sich weiterhin dafür einsetzen, besonders soziale Vermieter künftig nicht mehr bei den Werbungskosten steuerlich zu bestrafen.
Weitere Infos des Ministeriums zu steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Ukraine-Flüchtlingen findet sich unter Ziff. III auf dieser Seite.
Haus & Grund ist mit rund 900.000 Mitgliedern der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 867 Ortsvereine. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 80,6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 66 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.