KOMMENTAR von Kai H. Warnecke
Zu heiß geduscht
[12.11.2020]
Die Bundesregierung hat bereits vor einiger Zeit beschlossen, CO2 einen Preis zu geben. Ab dem 1. Januar 2021 werden wir daher alle eine CO2-Abgabe auf Gas und Öl bezahlen. Die SPD hat sich dabei mit ihrem Modell eines schrittweise steigenden Festpreises durchgesetzt.
Kurz bevor es nun teurer wird und der Wahlkampf beginnt, hat die SPD bemerkt, dass auch ihre Wähler künftig mehr für Heizen und Warmwasser bezahlen müssen. Und möchte prompt die eigene Klientel wieder davon befreien – vorgeblich aus sozialpolitischen Erwägungen. Und so schlagen die drei Bundesminister Schulze, Scholz und Lamprecht vor, die Umlagefähigkeit des CO2-Preises im Rahmen der Betriebskosten zu begrenzen oder gar auszuschließen. Die Konsequenz wäre, dass die Vermieter den CO2-Preis bezahlen müssen.
Es bedarf schon einer besonderen Chuzpe, erst eine zusätzliche finanzielle Belastung für die Bürger einzuführen, um diese im Anschluss als Grund zu nehmen, die eigene Klientel entlasten zu müssen – überdies zulasten der Gruppe der Vermieter, damit diese die sozialpolitisch gewünschte Entlastung bezahlen. Geradezu unverschämt ist dieser Vorstoß jedoch, weil die Menge der verbrauchten Energie und damit des ausgestoßenen CO2 von den Mietern beeinflusst wird. Denn deren Heizverhalten und Warmwasserverbrauch sind es, welche die Menge der CO2-Kosten bestimmen.
Den CO2-Preis muss zahlen, wer das CO2 verursacht. Es darf nicht sein, dass Vermieter den Preis für den CO2-Ausstoß der Mieter zahlen müssen. Wer auf solche Ideen kommt, hat zu heiß geduscht.
Dr. Kai H. Warnecke
Präsident Haus & Grund Deutschland