PRESSEMITTEILUNG VERBRAUCHERZENTRALE SAARLAND
[06.10.2020]
Welche gesetzlichen Regelungen sind zu beachten?
Für Mehrfamilienhäuser gelten bestimmte Austausch- und Nachrüstverpflichtungen. Diese sind unabhängig von einer geplanten Sanierung. Ein- und Zweifamilien-Häuser sind davon ausgenommen, wenn der Eigentümer seit Anfang 2002 selbst im Gebäude wohnt. Wer ein Ein- oder Zweifamilien-Haus kauft, muss diese Pflichten innerhalb von 2 Jahren erfüllen.
Konstanttemperatur- bzw. sog. Standardheizkessel mit Öl oder Gas als Brennstoff müssen ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Nicht betroffen sind Brennwert- oder Niedertemperaturanlagen, weil sie den Brennstoff effektiver nutzen. Außerdem schreibt der Gesetzgeber vor, zugängliche Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen zu dämmen.
Des Weiteren besteht die Verpflichtung, die oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen zu dämmen, wenn sie keinen so genannten „Mindestwärmeschutz“ (i.d.R. 4 Zentimeter Wärmedämmung) aufweisen. Bei Holzbalkendecken genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen. Alternativ dürfen die Eigenheimbesitzer das darüber liegende Dach entsprechend dämmen.
Weitere Anforderungen bei Modernisierung
Wenn man Bauteile verändert oder modernisiert, gibt das Gebäudeenergiegesetz Mindeststandards vor. Das trifft beispielsweise zu, wenn der Putz einer Fassade erneuert wird. Auch beim Fensteraustausch muss der Eigentümer Mindestanforderungen beachten. Wer sein Haus nur neu streichen will, braucht nicht zwingend gleichzeitig zu dämmen. Trotzdem ist es sinnvoll, die Malerarbeiten mit einer Dämmung der Fassade zu verknüpfen. Denn ein Gerüst wird ohnehin aufgestellt. Bei der energetischen Sanierung von älteren Häusern gibt es verschiedene Möglichkeiten, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sagt Reinhard Schneeweiß, Architekt und Energieberater der Verbraucherzentrale. So gibt es neben der Einzelbauteilbetrachtung auch die Betrachtung des kompletten Gebäudes. Interessenten können eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen.
Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die Beratung in den Niederlassungen im Saarland kostenfrei. Ein Energie-Check beim Verbraucher zuhause kostet 30 Euro Eigenanteil.
Mehr Information unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de Terminvereinbarung unter 0800 809 802 400 (kostenfrei) oder direkt in der Beratungsstelle.
In Saarbrücken findet die Beratung bei der Verbraucherzentrale, Trierer Straße 22, statt. Verbraucher aus Völklingen und dem übrigen Regionalverband, die den Weg zur Beratungsstelle scheuen, können sich telefonisch beraten lassen. Anmeldung unter 0681 – 5008915. Kontaktaufnahme auch per E-Mail unter Energieberatung@vz-saar.de
Ansprechpartner für die Presse: Reinhard Schneeweiß, Tel.: 0681 951 56 25
V. i. S. d. P.: Martin Nicolay, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Saarland e.V.