PRESSEMITTEILUNG VERBRAUCHERZENTRALE SAARLAND
Nachrüstpflichten nach dem Kauf
Der bundesweite Energieverbrauch wird zum großen Teil von älteren Wohngebäuden verursacht. Um die Bürger nicht übermäßig in die Pflicht zu nehmen, schreibt die Bundesregierung nur besonders wirtschaftliche Sanierungen vor, wenn Ein- und Zweifamilienhäuser verkauft werden. Innerhalb von zwei Jahren muss der neue Eigentümer sehr alte Heizkessel austauschen. Außerdem müssen die Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt werden.
Auch die obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen müssen nachträglich gedämmt werden, wenn sie keinen so genannten „Mindestwärmeschutz“ aufweisen. Bei Holzbalkendecken genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen. Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie begehbar sind oder nicht ‒ also zum Beispiel für Spitzböden, aber auch für nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume. Alternativ dazu kann auch das darüber liegende Dach gedämmt werden.
Eigentümer älterer Häuser, die ihren Nachkommen die Sanierungspflichten abnehmen möchten, können die besonders wirtschaftlichen Maßnahmen im Voraus selbst durchführen. Durch das Dämmen der Heizungs- und Warmwasserrohre sowie der obersten Geschossdecke lassen sich auch die Ergebnisse des Energieausweises verbessern, erläutert Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale. Dadurch steigt der zu erwartende Verkaufspreis, falls das Haus nicht innerhalb der Familie bleibt.
Beratung zu allen Fragen der energetischen Gebäudesanierung bietet die Verbraucherzentrale an. Mehr Informationen gibt es auf unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder kostenfrei unter 0800 – 809 802 400. Alternativ ist auch eine Rückrufberatung durch einen Energie-Experten der Verbraucherzentrale des Saarlandes möglich. Anmeldung zur Rückrufberatung unter 0681 50089-15.
Ansprechpartner für die Presse: Name: Cathrin Becker, Tel.: 06898 764 2081
V. i. S. d. P.: Martin Nicolay, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Saarland