PRESSEMITTEILUNG VERBRAUCHERZENTRALE SAARLAND
[16.04.2026]
Energetisch sanieren lohnt sich weiterhin: Trotz gestiegener Kosten stehen Fördermittel und zinsgünstige Kredite zur Verfügung. Staatliche Programme unterstützen Maßnahmen wie Dämmung, Heizungsmodernisierung und den Einsatz erneuerbarer Energien. Eine unabhängige Beratung hilft, die passenden Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen.
Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ist zwar teurer geworden, aber auch weiterhin stehen Fördermittel für Sanierungsmaßnahmen zu Verfügung“, sagt Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland. Diese spielen bei der wirtschaftlichen Planung und Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen eine wichtige Rolle.
Welche Maßnahmen werden weiterhin gefördert?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowohl Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle und den Austausch von Fenstern als auch die Optimierung bestehender Heizungsanlagen sowie den Einbau erneuerbarer Heiztechnik.
Einen Zuschuss von 15 Prozent der Gesamtsumme gewährt das BAFA für Maßnahmen an der Gebäudehülle und zur Heizungsoptimierung. Weitere 5 Prozent Zuschuss erhält man, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Wenn Maßnahmen an der Gebäudehülle ergriffen werden sollen, ist die Baubegleitung durch qualifizierte Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Im Rahmen dieser Baubegleitung erfolgt in der Regel auch die Antragstellung. Sowohl Fachplanung als auch Baubegleitung werden mit 50 Prozent bezuschusst.
Förderungen für erneuerbare Wärmeerzeuger, wie beispielsweise Wärmepumpen, werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt. Hier beträgt die Grundförderung 30 Prozent, die sich durch verschiedene Boni auf bis zu 70 Prozent erhöhen kann. Für den Austausch der Heizung ist eine Antragstellung auch ohne Baubegleitung möglich. „Prüfen Sie vorab aber unbedingt die technischen Mindestanforderungen“, rät die Expertin, „denn diese müssen am Schluss nachgewiesen werden. Auch sind die Zuschüsse auf eine bestimmte Investitionssumme begrenzt.“
Auch eine Option: zinsgünstige Kredite für Sanierungsmaßnahmen
Ergänzend stellt die KfW zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungsmaßnahmen bereit (Programme 358/359). „Mit einer vorliegenden Zuschusszusage kann dieses zinsgünstige Darlehen bei einem Finanzierungspartner beantragt werden“, erklärt Cathrin Becker.
Auch umfassende Sanierungen zum Effizienzhaus werden unterstützt: Je nach erreichtem energetischen Niveau sind Tilgungszuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent möglich.
Für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher gibt es derzeit keine direkten Bundeszuschüsse für Privatpersonen. Deren Finanzierung kann über das KfW-Programm Nr. 270 beantragt werden. Kleine und mittlere Unternehmen können zudem das von der saarländischen Landesregierung vor Kurzem beschlossene neue Förderprogramm für Batteriespeicher in Anspruch nehmen. Privatpersonen sind davon jedoch ausgenommen.
Unabhängige Beratung zahlt sich aus!
Vor dem Hintergrund der vielfältigen Fördermöglichkeiten empfiehlt es sich, vor Beginn geplanter Maßnahmen eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. So lässt sich klären, welche Sanierungsschritte sinnvoll sind und welche Fördermittel konkret genutzt werden können. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale kann Sie gezielt dabei unterstützen – telefonisch sowie im Rahmen persönlicher Beratungsgespräche.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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