PRESSEMITTEILUNG VERBRAUCHERZENTRALE SAARLAND
[15.02.2024]
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt ab 1. Januar 2024 neue energetische Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude fest. Der Umstieg auf Heizen mit erneuerbaren Energien soll dabei eine zentrale Rolle spielen. Vorrangig beziehen sich nicht zuletzt deshalb die neuen Vorgaben des GEG auf die Heizungstechnik. So sollen neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden: Wasserstoff statt Gas ist dabei eine Option. Christine Mörgen, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland, bewertet das Heizen mit Wasserstoff allerdings kritisch.
Wer seine Heizung ab 2024 ersetzen will, darf zwar zunächst weiterhin eine reine Erdgasheizung einbauen lassen, muss aber zu einem späteren Zeitpunkt einen Teil seiner Wärme mit Biogas oder Wasserstoff erzeugen. Wasserstoff ist dabei Hoffnungsträger, um zukünftig klimaneutral und ohne Ausstoß von Treibhausgasen zu heizen: Mit vorhandener Heiztechnik und bestehenden Gasnetzen, aber eben ohne Erdgas.
Bereits heute bieten Hersteller Heizungen an, die „Wasserstoff-ready“ sind und einen Anteil von 20 Prozent Wasserstoff im Erdgas verkraften würden. Fachleute sprechen von zehn Prozent, die man problemlos dem Erdgas beimischen könnte. Um ausschließlich oder auch nur zu 65 Prozent mit Wasserstoff zu heizen, reicht das allerdings nicht aus. Aktuell werden keine Heizungen angeboten, die zu 100 Prozent mit Wasserstoff heizen können.
Auch ist Wasserstoff zum Heizen derzeit praktisch nicht verfügbar. Denn, um mit Wasserstoff klimaneutral zu heizen, muss grüner oder blauer Wasserstoff eingesetzt werden. Aktuell existieren dafür nur wenige Produktionsstätten. Und der Bedarf an Wasserstoff wird hoch werden, denn neben Gebäuden wollen auch Industrie und Verkehr klimaneutral werden. Hinzu kommt, dass bei der Umstellung eines bestehenden Erdgasnetzes auf Wasserstoff alle an dieses Netz angeschlossenen Gasheizungen auf 100 Prozent Wasserstoff umgestellt werden müssten.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale rät insgesamt zur Vorsicht. Der Kauf einer neuen Gasheizung ist nur noch dann sinnvoll, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist, und wenn das betreffende Haus in einem sogenannten Wasserstoffnetzausbaugebiet liegt. Die bundesdeutsche Wasserstoffinfrastruktur ist allerdings gerade erst in Planung, und Wasserstoffnetzausbaugebiete existieren noch gar nicht. Da bestimmte Industriebereiche auf Wasserstoff angewiesen sind, um klimaneutral zu werden, wird Wasserstoff bevorzugt für Industrie und Gewerbe verfügbar sein.
Wer beabsichtigt, in Zukunft mit Wasserstoff zu heizen, sollte daher zuvor in seiner Gemeinde fragen, ob in seinem Wohngebiet ein Wasserstoffnetzausbaugebiet geplant ist. Außerdem wird eine unabhängige Energieberatung empfohlen, die einen Vergleich mit anderen geeigneten Heizsystemen ermöglicht.
„Für die Beheizung von Gebäuden existieren eher andere sinnvolle Alternativen wie Wärmepumpe, Anschluss an ein Wärmenetz oder Pelletheizungen“, stellt Energieberaterin Christine Mörgen fest.
Bei Fragen zum Heizungstausch und zur Heiztechnik in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter.
Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Energiefachleute informieren anbieterunabhängig und individuell.
Termine zur persönlichen Beratung können unter 0681 50089-15 vereinbart werden.
Mehr Information zu den Beratungsangeboten gibt es auf:
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter
www.verbraucherzentrale-saarland.de
=> Was ist grüner und blauer Wasserstoff?
Wasserstoff wird als klimaneutral bezeichnet, weil bei seiner Verbrennung lediglich Wasserdampf entsteht und kein Kohlendioxid (CO2). Die
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Ansprechpartnerin für den Inhalt: Christine Mörgen Tel. 06831-43043
V. i. S. d. P.: Martin Nicolay, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Saarland e.V