Beitrag von Haus & Grund Sulzbach eV
CO2-Kostenaufteilung Mieter ./. Vermieter
[10.03.2024]
Das Kostenaufteilungsgesetz ist zum 01.01.2023 in Kraft getreten. Es regelt die Umlagefähigkeit von CO2-Abgaben. Vermieter müssen sich an den CO2-Kosten, die für die Beheizung der Wohnungen ihrer Mieter anfallen beteiligen. Durch die Bepreisung der Emissionen soll der Ausstoß gesenkt und dauerhaft reduziert werden.
Artikel BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz)
Hintergrund: Es müssen CO2-Emissionen eingespart werden um die Klimaziele der Bundesrepublik einhalten zu können.
Ziel: Durch die anteilsmäßige Kostenbeteiligung, sollen Vermieter dazu motiviert werden energetische Sanierungen durchzuführen.
Für die Berechnung der Kostenanteile ist der Zustand des Gebäudes und das Verhalten des Mieters relevant. Mit dem CO2-Kostenrechner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz lassen sich die Kosten ganz einfach bestimmen.
Online-Tool zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten |