PRESSEMITTEILUNG VERBRAUCHERZENTRALE SAARLAND
[10.12.2020]
Solarstrom-Anlage registrieren
Sonnenenergie hat einen wesentlichen Anteil an der Energiewende. Um unsere Energieversorgung umzustellen, benötigen die Akteure aktuelle Daten. Diese werden seit 2019 zentral im öffentlich zugänglichen, amtlichen Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur gesammelt. Es löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen ab.
Ende Januar läuft die Frist zur Registrierung ab. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen bestehenden PV-Anlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke eingetragen werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Auch Anlagen, die keine Vergütung mehr erhalten sowie Stecker-Solar-Geräte sind einzutragen. Bei Nichteintragung droht ein Bußgeld oder die Kürzung der Vergütung.
Eigenheimbesitzer, die noch keine Solaranlage haben, sich aber für die klimafreundliche Energieerzeugung interessieren, können den Eignungs-Check Solar der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Bei einem Ortstermin wird erläutert, ob das Gebäude die Voraussetzungen für eine Solar-Wärme oder –Strom-Anlage erfüllt. Wer den Check aufgrund der aktuellen Situation nicht sofort durchführen lassen möchten, kann sich für einen Termin im Sommer 2021 vormerken lassen.
Dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale ist die Beratung in den Niederlassungen im Saarland sowie die telefonische Rückruf- und die Video-Chat Beratung kostenfrei. Für einen Eignungs-Check Solar zahlen Eigenheimbesitzer 30 Euro Eigenanteil.
Beratungstermine können unter 0681 50089-15 oder unter der kostenfreien Hotline 0800 809 802-400 oder per E-Mail unter Energieberatung@vz-saar.de vereinbart werden. Mehr Informationen unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Ansprechpartner für die Presse: Sabine Zägel, Tel.: 06821-740305
V. i. S. d. P.: Martin Nicolay, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Saarland e.V.